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Berufssprachkurse (BSK)
(gem. §45a AufenthG)

Was sind Berufssprachkurse?
Aufbauend auf den Integrationskursen bereiten sie Migrant:innen und Migranten sowie Geflüchtete auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. Die Berufssprachkurse gem. § 45 a AufenthG1 sind ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen. Die Kurse können in ganz Deutschland besucht werden und bestehen aus:
•    Basismodulen 
•    Spezialmodulen
A2 = 400 UE entspricht ca. 4 Monaten
B1 = 400 UE entspricht ca. 4 Monaten
B2 = 500 UE entspricht ca. 6 Monaten
C1 = 400 UE entspricht ca. 4 Monaten
(→ 1 UE = 45 Minuten)

Welches Ziel haben die Berufssprachkurse?
Nach einem Berufssprachkurs haben Sie Ihr bereits gutes oder sehr gutes Deutsch noch weiter verbessert. Ihr Wortschatz rund um das Thema Arbeit ist größer, und Sie können sicherer in der Arbeitswelt kommunizieren. Sie sind vertraut mit allen wichtigen Begriffen rund um den Beruf, in dem Sie arbeiten möchten. 
Darüber hinaus haben Sie Ihr Grundwissen im Bereich Arbeit und Beruf erweitert und die Besonderheiten der Arbeitswelt in Deutschland kennengelernt. Somit sind Sie gut auf das Berufsleben vorbereitet, können leichter eine neue Arbeit finden oder Ihren bisherigen Beruf besser ausüben.

Wer kann teilnehmen?
Eine BSK-Anmeldung ist nur möglich mit der „Berechtigung zur Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul“. Teilnehmen können somit im Wesentlichen Personen, die eine Berechtigung/ Verpflichtung vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erhalten und Sozialleistungen beziehen. Die Berufssprachkurse richten sich an Menschen mit Migrationshintergrund.

Hierzu gehören Zugewanderte (einschließlich Asylbewerber:innen und Asylbewerber aus Ländern mit hoher Schutzquote), EU-Bürger:innen sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die
•    ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen
•    in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen
•    arbeitsuchend gemeldet sind und/ oder Arbeitslosengeld bekommen
•    eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern

Wie können Sie sich anmelden?
Wenn Sie sich für die Teilnahme an den Berufssprachkursen interessieren, sprechen Sie gerne Ihre/n Berater:in im Jobcenter oder der Agentur für Arbeit an. Nach einer Beratung können Sie zur Teilnahme an einem zu Ihnen passenden Sprachkurs-Modul berechtigt/verpflichtet werden.  Mit dieser „Berechtigung zur Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul“ können Sie sich dann in einer Sprachschule anmelden. Sie erfahren außerdem, welche Sprachschulen in Lübeck und Umgebung diese Berufssprachkurse anbieten. 

Die VHS Lübeck bietet allen Interessierten zur Beratung und Anmeldung eine persönliche Sprechstunde an:
•    donnerstags 9 Uhr bis 12 Uhr
•    Falkenplatz 10/ 23564 Lübeck
Zimmer 203
(außerhalb der Schulferien in Schleswig-Holstein)

Erforderliche Unterlagen
•    Berechtigung/Verpflichtung für das jeweilige Programm
•    Nachweis über ein vorstufiges Sprachniveau (nicht älter als 6 Monate) oder über einen aktuellen Einstufungstest
•    aktueller Leistungsbescheid
•    Ausweis

Ihre Ansprechpartner:innen:
Sabine Kluge
Falkenplatz 10
Zimmer 203
0451 122 4291
Sprechstunde: 
donnerstags 9 -12 Uhr 
sabine.kluge@luebeck.de

Marta Bochniak-Fischer
Falkenplatz 10
0451 122 4048
marta.bochniak-fischer@luebeck.de