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Entgeltordnung

Aufgrund der §§ 27 Abs. 1 Satz 1 und 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft am 28.05.2020 folgende Entgeltordnung für die Volkshochschule der Hansestadt Lübeck (VHS Lübeck) erlassen.   

§ 1 Geltungsbereich

Für Veranstaltungen der VHS Lübeck werden Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhoben. Die Höhe des für die jeweilige Veranstaltung auf Basis dieser Entgeltordnung ermittelten Entgeltes wird zu jedem Angebot veröffentlicht. 

§ 2 Bemessung der Entgelte

(1) Das Teilnehmerentgelt für Veranstaltungen / Kurse bemisst sich aus einer Basispauschale und dem nach Unterrichtsstunden zu berechnenden Grundentgelt sowie ggf. zu erhebender Nebenkosten.

(2) Die Basispauschale beträgt für Kurse mit mehr als 4 Unterrichtsstunden pro Teilnehmer:in 3,50 Euro, für Kurzveranstaltungen mit bis zu 4 Unterrichtsstunden 3,00 Euro.

(3) Der Grundbetrag beträgt pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen 3,10 Euro. Für Veranstaltungen / Kurse in kleineren Gruppengrößen wird ein entsprechend der Gruppengröße prozentual erhöhter Grundbetrag zugrunde gelegt.

(4) Ergänzend zum Grundbetrag wird bei Veranstaltungen / Kursen mit höherem Planungsaufwand oder höheren Honorarkosten in der Regel ein Aufschlag zur Deckung dieser erhöhten Kosten erhoben. 
Ist es durch die besondere Bedeutung des Bildungsinhalts gerechtfertigt, kann mit Zustimmung der VHS-Leitung ein niedrigeres Grundentgelt erhoben bzw. auf die Erhebung des Entgelts verzichtet werden.

(5) Das Teilnehmerentgelt wird jeweils auf den nächsten halben Euro aufgerundet.

(6) Studienreisen sind kostendeckend durchzuführen.

(7) Für Mahnschreiben wird ein Entgelt in Höhe von 3,00 Euro erhoben.

§ 3 Nebenkosten

(1) Zusätzliche Leistungen und besondere veranstaltungsbezogene Kosten (für Material, Skripte, Werkstoffe, Nutzung von besonders ausgestatteten Räumen, Lehrmittel, IT, Unterrichtsgeräte usw.) werden als Nebenkosten zusätzlich zum Grundentgelt berechnet und sind zusammen mit diesem zu begleichen.

(2) Kosten, die nicht im Kursentgelt enthalten sind und die direkt in der Veranstaltung / im Kurs an Dritte (z. B. Lehrkräfte) zu erstatten sind, werden gesondert ausgewiesen.

(3) Prüfungskosten werden gesondert ausgewiesen und sind direkt an die prüfende Institution zu zahlen, sofern nichts anderes angegeben wird.

§ 4 Ermäßigungen

(1) Für Schüler:innen, Schulabgänger:innen ohne Ausbildungsplatz bzw. Arbeitsplatz, Berufsschüler:innen, Studierende ohne eigenes Einkommen, für Inhaber:innen der LÜBECKCARD sowie für Empfangsberechtigte gemäß SGB II (Grundsicherung) wird das Entgelt ab einem Betrag von 6,00 Euro um ca. 40 % ermäßigt, sofern in der Kursbeschreibung nichts anderes vermerkt ist. Nebenkosten, Prüfungskosten und die Basispauschale werden nicht ermäßigt. 

(2) Kostendeckend kalkulierte Kurse sowie Vorbereitungskurse zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen sind von der Ermäßigung ausgenommen. 
Darüber hinaus kann die VHS Lübeck für einzelne Veranstaltungen und Themenbereiche die Ermäßigungsmöglichkeiten einschränken oder ausschließen. Darauf wird bei den betreffenden Angeboten hingewiesen.

(3) Eine Ermäßigung muss zusammen mit der Anmeldung beantragt und die Ermäßigungsberechtigung durch einen entsprechenden Beleg innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung nachgewiesen werden. Eine nachträgliche Ermäßigung des Entgelts ist nicht möglich.

(4) Wird das Entgelt von Dritten für Teilnehmende übernommen, wird keine Ermäßigung gewährt.

(5) Falls im Einzelfall Bedürftigkeit vorliegt, die nicht nach § 4 Absatz 1 berücksichtigt werden kann, ist die VHS-Leitung berechtigt, nach Prüfung der Bedürftigkeit das Teilnehmerentgelt zu ermäßigen oder ganz zu erlassen.

§ 5 Anmeldeverfahren und Entgeltfälligkeit

(1) Ohne verbindliche Anmeldung ist der Zutritt zu den Veranstaltungen der VHS Lübeck – auch probeweise – grundsätzlich nicht gestattet. Veranstaltungen, für die keine Anmeldung erforderlich ist, sind im Programm entsprechend ausgewiesen.

(2) Die Anmeldung zur Teilnahme an den Veranstaltungen / Kursen soll in der Regel vor dem ersten Veranstaltungstermin erfolgen.

(3) Eine Anmeldung ist stets verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnehmerentgelts. Das Entgelt wird grundsätzlich mit der Anmeldung fällig, bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ohne Anmeldeverpflichtung vor Beginn der Veranstaltung.

(4) Erfolgt die Anmeldung zu einer Veranstaltung / einem Kurs nach dem dritten Termin, kann das Kursentgelt um das Entgelt für die bereits durchgeführten Unterrichtsstunden gekürzt werden.

(5) Anmeldungen können grundsätzlich schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder online im Internet oder persönlich vorgenommen werden. Persönliche Anmeldungen sind nur in der VHS-Geschäftsstelle zu den Geschäftszeiten möglich. Schriftliche Anmeldungen und Online-Anmeldungen sind nur möglich, wenn das Entgelt per Lastschrift eingezogen werden kann.

§ 6 Zustandekommen der Veranstaltungen

(1) Die VHS Lübeck behält sich vor, VHS-Veranstaltungen aus wichtigem Grund vor ihrem Beginn abzusagen oder vor ihrer Beendigung abzubrechen. 

(2) Wird eine Veranstaltung nicht oder nicht bis zum geplanten Ende durchgeführt, werden die Teilnehmenden benachrichtigt und Entgelte vollständig bzw. anteilig zurück erstattet.

(3) Sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, finden Kurse grundsätzlich nicht statt. In Ausnahmefällen kann die VHS-Leitung eine Veranstaltung auch bei geringerer Teilnehmerzahl unter Berücksichtigung der Kostendeckung im flexiblen Bereich stattfinden lassen.

§ 7 Kündigung der Anmeldung

(1) Unabhängig von dem gesetzlich zustehenden Widerrufsrecht bei schriftlicher Anmeldung muss die Kündigung einer Anmeldung grundsätzlich schriftlich gegenüber der VHS-Geschäftsstelle erklärt werden. 

(2) Vermittelt die zurücktretende Person vor Beginn der Veranstaltung eine Ersatzperson, die sich verbindlich anmeldet, ist die Kündigung kostenfrei.

(3) Eine Kündigung ist bis 10 Tage vor dem ersten Veranstaltungstermin bzw. bis zum Anmeldeschluss zulässig. In diesem Fall ist kein Kursentgelt zu entrichten bzw. wird das schon entrichtete Kursentgelt erstattet. Es ist unabhängig davon ein Bearbeitungsentgelt von 6,00 Euro zu zahlen.

(4) Später als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines unbilligen Härtefalles möglich. In diesen Fällen wird ein Bearbeitungsentgelt von 6,00 Euro erhoben. Die Basispauschale sowie ggf. berechnete Nebenkosten werden nicht erstattet. 

(5) Die Kündigung der weiteren Teilnahme an einer bereits laufenden Veranstaltung ist nur in der ersten Veranstaltungshälfte und nur bei Vorliegen eines unbilligen Härtefalles möglich. In diesem Fall wird für die nach Kündigung bis zum Kursende geplanten Kurstermine das Kursentgelt erlassen. Die Basispauschale sowie ggf. berechnete Nebenkosten werden nicht erstattet. Es wird zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt von 10,00 Euro erhoben. Ist der Restbetrag kleiner als 10,00 Euro, erfolgt keine Rückerstattung.

(6) Bei Bildungsurlaubskursen, Studienreisen, bei länger als ein Semester dauernden Lehrgängen, bei Auftragsmaßnahmen für Dritte, bei Kursen der Alphabetisierung und Deutsch als Fremdsprache sowie Veranstaltungen, für die ein Teilnehmervertrag unterschrieben wurde, können abweichende Rücktrittsrechte gelten. Hierauf wird bei der Anmeldung hingewiesen.

§ 8 Teilnahmebescheinigungen

(1) Teilnahmebescheinigungen können auf Wunsch erstellt werden. Diese sind spätestens 6 Monate nach Beendigung der Veranstaltung zu beantragen.

(2) Eine Bestätigung per Stempel auf dem Teilnahmeausweis sowie die Bestätigung bei anerkannten Präventionskursen sind kostenfrei. Für die Ausfertigung einer detaillierten Teilnahmebescheinigung wird ein Ausstellungsentgelt in Höhe von 5,10 Euro erhoben.

§ 9 Vermietung von Räumen, Ausleihe von Geräten

(1) Die Unterrichtsräume und -medien dienen in erster Linie der VHS Lübeck zur Durchführung von Veranstaltungen. Die Benutzung kann Dritten auf formlosen Antrag hin gestattet werden, sofern die Belange der VHS Lübeck nicht beeinträchtigt werden.

(2) Für die Nutzung der Räume der VHS Lübeck außerhalb des VHS-Veranstaltungsbetriebes ist ein Nutzungsentgelt zu entrichten. Es werden folgende Raumnutzungsentgelte festgesetzt:
 

  • VHS Aula, Falkenplatz (zzgl. Technik)
    bis zu einer Dauer von 3 Stunden 200 Euro
    für jede weitere angefangene Stunde 50 Euro

     
  • VHS Saal, Hüxstraße (zzgl. Technik)
    bis zu einer Dauer von 3 Stunden 200 Euro
    für jede weitere angefangene Stunde 50 Euro

     
  • Yogaraum (Hüxstraße), Entspannungsraum / Multifunktionsraum (Falkenplatz)
    bis zu einer Dauer von 3 Stunden 80 Euro
    für jede weitere angefangene Stunde 20 Euro

     
  • Turnhalle, Falkenplatz
    bis zu einer Dauer von 3 Stunden 120 Euro
    für jede weitere angefangene Stunde 30 Euro

     
  • IT-Raum, Falkenplatz (inkl. Technik)
    bis zu einer Dauer von 3 Stunden 250 Euro
    für jede weitere angefangene Stunde 75 Euro

     
  • Sonstige VHS-Kursräume
    bis zu einer Dauer von 3 Stunden 60 Euro
    für jede weitere angefangene Stunde 15 Euro

     
  • Aufenthaltsraum/Küche Falkenplatz incl. Geschirrnutzung
    bis zu einer Dauer von 3 Stunden 120 Euro
    für jede weitere angefangene Stunde 30 Euro

     

(3) Für die Ausleihe von Geräten an Dritte zum Einsatz außerhalb des VHS-Veranstaltungsbetriebes (z. B. Beamer, Overheadprojektor, Stellwände etc.) ist eine kostenanteilige Nutzungspauschale zu zahlen. Das Nutzungsentgelt richtet sich nach dem jeweils zugrunde liegenden Gerätewert und ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen.    

(4) Zu den Entgelten nach § 9 Absatz 2 und 3 wird Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe erhoben.

(5) Für gemeinnützige Organisationen, soziale Einrichtungen und Kooperationspartner kann die VHS-Leitung das Nutzungsentgelt für VHS-Räume oder VHS-Geräte im Einzelfall ermäßigen oder ganz erlassen.

§ 10 Inkrafttreten

Die Entgeltordnung für die VHS Lübeck tritt am 01.07.2020 in Kraft und ist erstmals auf die Ermittlung der Entgelte für das Herbstsemester 2020 anzuwenden. Die Entgeltordnung vom 18.05.2017 tritt am 30.09.2020 außer Kraft und ist bis dahin noch anzuwenden auf die Kurse des Frühjahrssemesters 2020.

Lübeck, den 28.05.2020

Der Bürgermeister
Der Hansestadt Lübeck

Für weitere wichtge Informationen zu Anmeldung, Kursabsagen, Haftung, Hausordnung usw. beachten Sie bitte die Hinweise unter unseren AGB.