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VHS Weiterbildungsberatung – kostenfrei, unabhängig und neutral

Die Beratungsstelle wird gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Bürger:innen erhalten Informationen:

  • zum Weiterbildungsangebot in Schleswig­Holstein und darüber hinaus,
  • zur sprachlichen, kulturellen, gesundheitlichen und beruflichen Weiterbildung,
  • zu Bildungsfreistellungen (Bildungsurlaub) in Schleswig­Holstein und bundesweiten Angeboten,
  • zu bestehenden Förderinstrumenten in Verbindung mit der Planung einer Bildungsfreistellung und/oder weiteren Kursen und Angeboten
  • zur Differenzierung von Fort- und Weiterbildungsangeboten für den Erwerb von Teilnahmebescheinigungen, Zertifikaten und/oder Berufs-und Hochschulabschlüssen gem. des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) für lebenslanges Lernen https://www.dqr.de/dqr/de/home/home_node.html
  • zu berufsbegleitenden Ausbildungsmöglichkeiten, Ausbildungen in Voll­und Teilzeit gem. der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 01.01.2020 sowie Qualifizierungsmöglichkeiten in Phasen der Nicht-­Erwerbstätigkeit
  • zu finanziellen Fördermöglichkeiten von Fort-, Weiter-,Neu- und Erstausbildungen durch die Förderinstrumente: Elternunabhängiges BAföG, Studierenden­BaföG, Stipendien, Aufstiegs­BAföG (AFBG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und anderen Förderinstrumenten der Agentur für Arbeit, Weiterbildungsbonus Schleswig­Holstein gem. der Neufassung vom 15.11.2022.

Berufliche Neuorientierungsberatung – kostenfrei, unabhängig und neutral

Die Beratungsstelle wird gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Beratungsanlässe ergeben sich durch Übergangs­ und Umbruchsituationen im persönlichen Lebensweg. Berufliche Neuausrichtungen können sich ergeben durch Elternzeit, Kurzarbeit, Umzug, Migration, Unzufriedenheit am bestehenden Arbeitsplatz und/oder dem Wunsch nach Veränderung und verbesserten Arbeitsbedingungen.

Dabei können berufliche Neuausrichtungen durch einen Quereinstieg in ein neues Arbeitsfeld ebenso zur eigenen beruflichen Qualifizierung beitragen, wie Fort-und Weiterbildungen im bestehenden Arbeitsverhältnis. Das eigene Qualifikationsniveau und Kompetenzprofil wird erhöht durch die Bereitschaft zur Flexibilität und den Erwerb neuer Kenntnisse und Fähigkeiten in sich verändernden Arbeitszusammenhängen und ­prozessen.

Die Beratungsstelle unterstützt:

  • bei der fachlichen und arbeitsmarkbezogenen Bewertung der bisher erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen,
  • bei der Abwägung individueller Voraussetzungen, fachlich und persönlich, für die Möglichkeiten eines beruflichen Quereinstiegs in neue Arbeitsbereiche,
  • mit einem kostenfreien Berufscoaching, wenn das Ziel noch offen, aber das Anliegen bekannt ist,
  • beim beruflichen Ankommen in einem neuen kulturellen und arbeitsmarktrechtlichen Umfeld,
  • beim Wiedereinstieg in das Berufsleben nach einer längeren Berufspause,
  • bei kreativen und klassischen Bewerbungsverfahren,
  • bei der Vorbereitung auf persönliche und digitale Vorstellungsgespräche in Präsenz­ und Onlineformaten mit dem Tool „Cisco Webex“.

VHS Berufscoaching

Die VHS Lübeck bietet ein kostenfreies Berufscoaching für Menschen an, die langfristig gesund, effektiv und mit Freude durch die sich stark verändernde Arbeitswelt kommen möchten. Gefördert wird das Angebot vom Land Schleswig­Holstein.

Ihren Wunschtermin für einen Rückruf der Beraterin hinterlassen Sie unter der Durchwahl 0451 122 4037.
Alternativ ist eine Terminvereinbarung per E­Mail möglich: anke.bruns@luebeck.de

Aufstiegs-BAföG

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) begründet einen altersunabhängigen Rechtsanspruch auf Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen.
Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen sind in der Regel förderfähig, wenn sie:

  • Gezielt auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung nach drei beruflichen Fortbildungsstufen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Fortbildungsabschlüsse (z.B. zum/zur Staatl. anerkannten Erzieher:in) vorbereiten.
  • Mindestens 400 Unterrichtsstunden, bei Maßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen, wobei bei mehreren Maßnahmenabschnitten die Gesamtdauer maßgebend ist, und in Vollzeitform insgesamt nicht länger als drei Jahre und in Teilzeitform nicht länger als vier Jahre, bei Maßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe in Teilzeitform nicht länger als drei Jahre dauern.

Das Aufstiegs­BAföG besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen und/oder Zuschüssen. Seit dem 01.08.2020 erhalten Antragstellende 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Die Zuschüsse werden nicht zurückgezahlt. Die Darlehen können zum Teil ebenfalls erlassen werden. Das Gesetz sieht einen „Bestehenserlass“, einen „Sozialerlass“ und einen „Existenzgründungserlass“ vor. 

Weitere Informationen zum Aufstiegs­BAföG erhalten Sie im Internet unter www.aufstiegs­bafoeg.de oder bei der Investitionsbank Schleswig­Holstein unter der Durchwahl 0431 9905 4444.

Weiterbildungsbonus SchleswigHolstein

Mit Hilfe des Weiterbildungsbonus Schleswig­Holstein können die Kosten für eine berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige bezuschusst werden. Das bietet den Anreiz und die Chance, die eigene Qualifikation zu verbessern und die berufliche Zukunft bestmöglich abzusichern. Ganz gleich, ob Sie beschäftigt, in Ausbildung, freiberuflich tätig sind oder ein Kleinstgewerbe betreiben.

Der Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen umfasst bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Antragsteller:in und Kalenderjahr. Die verbleibenden 60 Prozent der Seminarkosten sind von Arbeitgeber:innen oder selbstständig Erwerbstätigen zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.
Voraussetzung für die Förderung ist ein Förderantrag, der vor Beginn der Maßnahme durch die Investitionsbank Schleswig­Holstein bewilligt wurde. Aufgrund des hohen Antragsvolumens, ist eine mehrwöchige Bearbeitungszeit einzuplanen.

Auch Online­Weiterbildungen können mithilfe des Weiterbildungsbonus gefördert werden. Ausgeschlossen von dieser Förderung sind Beschäftigte von Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts sowie Beamt:innen, wenn sie nicht zusätzlich freiberuflich tätig sind, um den Antrag für selbständig Tätige stellen zu können.
www.weiterbildungsbonus.schleswig­holstein.de
Investitionsbank Schleswig­Holstein: 0431 9905­2222

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier in Lübeck direkt bei der
VHS Lübeck, Falkenplatz 10, 23564 Lübeck
Anke Bruns Tel. 0451 122 4037; E-Mail: anke.bruns@luebeck.de

ProfilPASS-Beratung: Ich kann mehr als ich weiß!

Sie möchten sich beruflich oder privat verändern?
Die ProfilPASS-Beratung kann Sie dabei unterstützen, Ihre Stärken zu erkennen und Klarheit über Ihre Ziele zu gewinnen. In einem intensiven kostenfreien Workshop haben Sie die Möglichkeit, Ihr ganz eigenes Kompetenzprofil zu erarbeiten und sichtbar zu machen.

Anders als Qualifikationen (Zeugnisse etc.), werden Kompetenzen durch lebenslanges Lernen informell erworben. Sie befähigen uns, eigenverantwortlich und zielorientiert zu handeln. Die Arbeit mit dem ProfilPASS bietet die Chance, informell erworbene Kompetenzen zu ermitteln, zu dokumentieren und darzustellen. In privaten und beruflichen Situationen können Sie durch die erfolgte Biografiearbeit, überzeugend auftreten und argumentieren.

Der Workshop erfolgt in Kooperation der Beratungsstellen „VHS Weiterbildungsberatung“ (www.weiterbilden­sh.de) und „Frau & Beruf“
(www.frau­und­beruf­sh.de).
Einzeltermine sind in beiden Beratungsstellen nach Absolvierung eines Workshops möglich.

Zwei Termine: Mi, 11.10.2023 09:00-12:00 (Kurs-Nr. 508-701) und Mi, 17.01.2024, 17:30–20:30 (Kurs-Nr. 508-702), jeweils VHS Falkenplatz

Anmeldung:
Anke Bruns: anke.bruns@luebeck.de
Karen Ingber: frauundberuf-luebeck@faw.de